Warum die Elternzeit der perfekte Einstieg in die Selbstständigkeit sein kann

In Kürze wird mein erstes Kind zur Welt kommen. Bei all dem Glück und der Freude, die ich darüber empfinde, habe ich mir in den letzten Monaten natürlich auch viele Gedanken darüber gemacht, wie alles weitergehen wird.

Bisher habe ich in Teilselbstsändigkeit gearbeitet – vormittags angestellt und nachmittags selbstständig. Mit der bevor stehenden Elternzeit wird sich dies ändern, denn dann werde ich Vollzeit zu Hause sein.

Was aber kommt nach der Elternzeit? Werde ich wieder in mein altes Modell zurück gehen und mein Kind mit einem oder zwei Jahren in den Kindergarten schicken? Oder bleibe ich weiterhin zu Hause? Wird das mit der Arbeit und Kind gut funktionieren?

All diese Fragen habe ich mir in den letzten sechs Monaten gestellt und dann auf einmal realisierte ich, dass es die perfekte Gelegenheit ist!

Die perfekte Gelegenheit wofür?

Na um es mit der vollständigen Selbstständigkeit zu probieren! Diese Selbstständigkeit „auf Probe“ hat nämlich so einige Vorteile:

Funktioniert das überhaupt mit Selbstständigkeit und Kind?

In meinem Kopf gibt es schon seit langem so viele tolle Ideen, die ich gerne umsetzen würde. Jedoch hatte ich bisher leider nie die Zeit dazu diese umzusetzen und den Schritt in die komplette Selbstständigkeit habe ich nie gewagt, weil mir die Projekte dafür dann doch etwas zu unsicher waren. Nun habe ich aber realisiert, dass mir die Elternzeit so viel Sicherheit bietet, wie ich brauche, um es mit der Vollselbstständigkeit und meinen vielen Ideen zu versuchen ohne dabei alles auf eine Karte zu setzen.

Wenn ich für zwei Jahre in Elternzeit gehe, habe ich genug Zeit mich auszuprobieren. Ich kann mich selbst neu organisieren und meinen Arbeitsrhythmus an mein neues Leben mit Kind anpassen. Ich werde sehen, ob ich überhaupt in der Lage bin, komplett selbstständig zu arbeiten und nebenbei noch ein Kind groß zu ziehen.

Im Moment ist das meine Wunschvorstellung, aber ob das dann in der Realität auch so funktioniert ist eine ganz andere Frage. Da dies mein erstes Kind ist, betrete ich hier sozusagen völliges Neuland.

Absolute Jobsicherheit

Das Modell der Selbstständigkeit während der Elternzeit erlaubt es mir aber, mit absoluter Jobsicherheit zu testen, ob ich es wirklich kann und ob es wirklich funktioniert. Sollte es, aus was für Gründen auch immer, nicht klappen mit der Selbstständigkeit, kann ich also ganz problemlos nach der Elternzeit wieder zurück in meinen alten Beruf und die Teilselbstständigkeit gehen.

Der Schritt in die Vollselbstständigkeit hätte ansonsten immer eine Kündigung der Teilzeitstelle verlangt und damit wäre auch ein großes Risiko verbunden gewesen falls es mit der Selbstständigkeit nicht geklappt hätte.

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir nach Ablauf deiner Elternzeit wieder eine ähnliche Stelle anzubieten, wie du sie vorher bereits hattest. Die vertraglichen Konditionen dürfen sich dabei nicht ändern.

Alles, was du dazu tun musst ist, bei deinem Arbeitgeber rechtzeitig einen Antrag auf Elternzeit zu stellen in dem du angibst, wie lange du in Elternzeit gehen möchtest. Rechtzeitig bedeutet in diesem Fall spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit, also vor dem errechneten Geburtstermin.

Es empfiehlt sich außerdem, dem Arbeitgeber so früh wie möglich über die Schwangerschaft zu informieren, denn mit dieser Information setzt auch automatisch ein Kündigungsschutz ein. Dein Arbeitgeber kann hierfür eine Bescheinigung vom Arzt verlangen, auf der der errechnete Geburtstermin angegeben ist. Die Kosten für diese Bescheinigung muss aber in diesem Fall dein Arbeitgeber selbst tragen.

Elternzeit, aber wie lange?

Du kannst selbst entscheiden wie lange du in Elternzeit gehen möchtest. Dein Arbeitgeber kann dir das nicht vorschreiben. Dir steht hier maximal eine Zeit von drei Jahren zur Verfügung. Beachte aber bitte, dass du deinem Arbeitgeber VORHER mitteilen musst, wie lange du in Elternzeit gehen wirst. Eine nachträgliche Verlängerung ist nur in seltenen Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Deshalb ist es wichtig, dass du dir vorher genau Gedanken machst, welche Zeitspanne für dich passend ist. Bedenke dabei auch, dass Elternzeit nicht gleich Elterngeld ist.

Finanzielle Sicherheit – Wie läuft das mit dem Elterngeld?

Ich habe also ein 0% Risiko was meine Jobsicherheit angeht. Aber nicht nur das. Auch finanziell bietet dieses Modell viele Sicherheiten, denn während meiner Elternzeit erhalte ich auch Elterngeld, so dass ich auf jeden Fall grundlegend finanziell versorgt bin.

Die Grundversorgung ist gesichert und ich muss mir keine Gedanken darüber machen plötzlich auf der Straße zu sitzen oder mein Kind nicht ernähren zu können nur weil es mit der Selbstständigkeit doch nicht so klappt, wie ich mir das vorgestellt habe.

Aber Achtung!

Beim Thema Elterngeld solltest du beachten, dass das erwirtschaftete Einkommen durch die Selbstständigkeit auf jeden Fall auf das Elterngeld angerechnet wird. Bis zu 30 Stunden darfst du nebenher arbeiten, aber das Einkommen daraus wird vom Elterngeld abgezogen.

Ich habe mich dafür entschieden, das Ganze trotzdem zu wagen, denn so eine Chance mit so viel Sicherheit erhalte ich ganz sicher nicht noch einmal und das ist es mir wert!

Elterngeldbezug und Elternzeit sollten generell getrennt betrachtet werden. Ich werde im ersten Jahr Basis Elterngeld beziehen, meine Elternzeit aber auf zwei Jahre ausdehnen. So habe ich genügend Zeit und kann, gerade im ersten Jahr, alles noch etwas langsamer angehen lassen und vielleicht auch Dinge testen, die mir am Herzen liegen, für die ich aber am Anfang noch kein Geld bekomme.

Das Basis Elterngeld wird auf 12 Monate nach der Geburt des Kindes ausgezahlt und beträgt in etwa 65% des durchschnittlichen Netto-Einkommens aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes. Hat man jedoch bereits vorher selbstständig oder in Teilselbstständigkeit gearbeitet, errechnet sich das Elterngeld aus dem durchschnittlichen Netto-Einkommen des vorhergegangen Kalenderjahres. Hierzu muss dann die Einkommenssteuer-Erklärung des letzten Jahres beim Elterngeldantrag mit eingereicht werden.

Die Elternzeit jedoch, also die Zeit, die ich von meiner Angestelltentätigkeit frei nehme, habe ich für zwei Jahre genommen. Das hat den Vorteil, dass ich im zweiten Jahr wieder voll selbstständig arbeiten und so viel verdienen kann, wie ich will. Vom Elterngeld werden wir im ersten Jahr einfach die Hälfte zur Seite legen, so dass wir auch im zweiten Jahr noch Geld zur Verfügung haben.

Wo kann ich mich informieren?

Natürlich gibt es noch weitere Formen von Elterngeld und Elternzeit. Ich empfehle jedem, sich an eine offizielle Beratungsstelle zu wenden um die individuellen Verhältnisse zu analysieren und herauszufinden, welche Form für einen selbst am meisten Sinn macht.

Ich kann hier nur von meiner eigenen Situation sprechen, die aber bei jedem anders sein kann.

Eine Übersicht über alle Beratungsstellen in deinem Bundesland findest du in der Broschüre zum Elterngeld des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Broschüre kannst du dir hier kostenlos runterladen oder als gedruckte Variante bestellen.

Wir waren außerdem bei der Elterngeld-Beratung der Caritas, die diesen Service kostenlos anbieten. Es hat uns sehr geholfen, mit einer Person zu sprechen und unsere Fragen stellen zu können, denn die Broschüre war zwar sehr informativ aber bei manchen Punkten waren wir uns nicht ganz sicher, ob wir auch alles richtig verstanden hatten.

Lernen und Weiterentwicklung

In jeder anderen Situation, in der ich den Sprung ins kalte Wasser wagen würde und komplett auf Selbstständigkeit umsteigen würde, sollte ich mir vorher ganz genau überlegen wie meine Strategie ist, wie meine Arbeitsweisen sein werden und wie ich mein Geld verdienen möchte.

Aber mit der Sicherheit im Hinterkopf, dass ich mir weder finanziell noch existenziell Sorgen machen muss, kann ich auch gerne mal Dinge ausprobieren nur um zu schauen, ob sie so funktionieren, wie ich mir das vorgestellt habe. Wenn nicht, dann habe ich es zumindest versucht und werde mir später nicht immer die „Was wäre gewesen, wenn…“ Frage stellen.

Mit dieser Methode kann ich herausfinden, was mir wirklich Spaß macht, wie ich am besten arbeite und welche Dinge mich weiterbringen. Das ist ein ganz großes Plus auf der Lernskala und wird mir später unheimlich weiterhelfen. Auch wenn ich am Ende erst einmal wieder zurück in die Teilselbstständigkeit gehen sollte, heißt das ja nicht, dass ich nicht doch irgendwann in die komplette Selbstständigkeit gehen kann.

Zu lernen und sich weiterzuentwickeln sind nie verkehrt. Am Ende wird uns das immer von Nutzen sein.

Wo die Reise hingehen wird?

Das liegt ganz bei uns selbst und dem, was wir aus den, uns gegebenen, Chancen machen.

Aber einen Versuch sollte es doch zumindest wert sein oder nicht?

Wann sonst hast du schon mal eine so abgesicherte Gelegenheit dich selbst auszuprobieren?

 

Wie siehst du das? Könntest du dir vorstellen die Elternzeit zum Sprung in die komplette Selbstständigkeit zu nutzen? Oder hast du den Versuch vielleicht sogar schon gewagt? Schreib uns gerne deine Meinung oder deine Erfahrung dazu in die Kommentare!

 

Ich möchte mit diesem Artikel niemanden dazu verleiten schwanger zu werden nur um es mit der Selbstständigkeit zu versuchen. Ein Kind zu bekommen sollte gut durchdacht sein und beide Partner sollten einen Kinderwunsch haben bevor es tatsächlich so weit ist!

4 Discussions on
“Warum die Elternzeit der perfekte Einstieg in die Selbstständigkeit sein kann”
  • Darüber habe ich auch schon sehr sehr oft nachgedacht. Ich starte allerdings noch ein Stück weit hinter dir, denn bei mir gibt es noch keine “Teil-Selbständigkeit” und ich würde voraussichtlich erst mal diese anstreben 🙂
    Liebe grüße
    Jenny

  • Liebe Jana, vielen Dank für deinen wertvollen Artikel und viel Erfolg dabei!
    Eine Sache hat mich verwirrt: ich bin bereits im Mutterschutz und der Meinung, dass man die Elternzeit nicht spätestens 7 Wochen vor der Geburt offiziell beantragen muss. Die Elternzeit beginnt im Anschluss an den Mutterschutz. Der wiederum geht ab Geburt des Kindes 8 Wochen. Das heißt innerhalb einer Woche nach Geburt muss man spätestens die Elternzeit bei seinem Arbeitgeber offiziell beantragen.
    (hier ist das z.B. auch erklärt: http://www.sueddeutsche.de/karriere/babypause-vom-beruf-so-beantragt-man-elternzeit-und-elterngeld-1.1345238)

  • Liebe Jana,

    ich plane zwar keine Selbständigkeit, muss mich während meiner Elternzeit aber dringend nach einem Job umsehen. Da ich mich komplett neu orientieren möchte, wird es mit dem Verschicken von einigen Bewerbungen nicht getan sein. Auf die Idee, die Elternzeit auf zwei Jahre auszudehnen, um mich wieder auf die richtige Spur zu bringen, bin ich noch gar nicht gekommen. Nachdem ich deinen Artikel gelesen habe, werde ich mich aber informieren! Da ich alleinerziehend sein werde, sind für mich insbes. die Möglichkeiten der Kinderbetreuung und der finanziellen Absicherung von Bedeutung. Ich bin gespannt, was ich herausfinden werden. Gute Beratungen zu Elternzeit etc. bietet übrigens auch ProFamilia!

    Liebe Grüße

    Nadine

  • Ich: “Früher dachte ich ja mal, ich könnte während der Elternzeit promovieren!”
    Befreundete Mutter: “Solche Gedanken hatte ich auch mal!”
    Beide brechen in schallendes Gelächter aus.

    Nein, im Ernst: Herzlichen Glückwunsch! Ein Kind ist wunderbar! Ich wünsche dir, dass alles so kommt, wie du es dir wünschst!
    Ich habe die Elternzeit auch dazu genutzt, mich neu im Beruf zu orientieren, weil mein alter Arbeitgeber, kurz bevor ich schwanger wurde, geschlossen wurde – ich also arbeitslos in die Elternzeit gegangen bin. Ich hatte auch gedacht, dass ich in in der Elternzeit selbstständig einiges machen könnte. Das war dann aber recht utopisch. Zum einen habe ich monatelang praktisch überhaupt gar nicht geschlafen und zum anderen hatte ich kaum mal eine freie Minute. Erst jetzt, wo mein Mann Elternzeit hat, kann ich mich ein wenig auf meine Arbeit konzentrieren. (Mich hat es auch sehr genervt, dass ich 40% meines Honorars wieder abgeben musste, weil es vom Elterngeld abgezogen wurde.)
    Im zweiten Jahr kann natürlich vieles einfacher werden, wenn das Kind schon selbstständiger ist und in die Kita geht. Falls man einen Kita-Platz bekommt – ich weiß nicht, wie man als Selbstständige da die Chancen hat. Als Arbeitslose/Arbeitssuchende hatte ich keine Chance (zumindest hier in München nicht).
    Aber ich will nicht schwarzmalen. Ich wünsche dir, dass alles genau so läuft, wie du es dir vorstellst! 🙂

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