Odyssee Gründungszuschuss: Was du beachten musst!

Sich dafür zu entscheiden seinen Job zu kündigen und sich in das Abenteuer Selbständigkeit zu stürzen, kann ganz schön Angst machen – das weiß ich aus eigener Erfahrung. Selbst wenn man die Entscheidung eigentlich schon getroffen hat, fällt es uns schwer, das ganze dann auch wirklich in die Tat umzusetzen.

Warum? Weil wir – besonders als Deutsche – schon von Kind an gelernt haben, zuerst auf Sicherheit zu setzen und uns im Zweifelsfall schnell für den routinierten Bürojob entscheiden, statt unsere Visionen und Träume umzusetzten, die eben meist ein großes Maß an Unsicherheit mitbringen. Dabei bedeutet Unsicherheit nicht zwangsläufig, dass ein Projekt zum scheitern verurteilt ist. Nur eben, dass man manchmal auf den Erfolg ein wenig warten muss. Und natürlich kann es auch sein, dass die eigentlich doch so durchdachte Idee scheitern könnte.

Gründungszuschuss als persönlicher Arschtritt

Besonders die erste Zeit, in der wir vor allem mit der Kundenaquise und der Anbahnung von Kontakten beschäftigt sind, kann es zu längeren Durststrecken kommen. Um angehenden Selbstständigen diese schwierige Anfangszeit leichter zu machen, gibt es vom der Agentur für Arbeit den sogenannten Existenzgründungszuschuss.

Wichtig ist, dass es sich dabei um eine Leistung handelt, die aus dem Topf und in gleicher Höhe wie das Arbeitslosengeld 1 bezahlt wird, für die wir quasi während unseres Angestelltenverhältnissens selbst eingezahlt haben. Es gibt also keinen Grund die Leistungen nicht auch in Anspruch zu nehmen.

Zusätzlich wird für Versicherungen ein Zuschuss von 300 Euro gewährt. Der Gründungszuschuss wird zunächst für ein halbes Jahr gewährt. Man hat aber vor Ablauf der Zeit die Chance eine Verlängerung von neun Monaten zu beantragen, in welchem Zeitraum der Zuschuss von 300 Euro weitergezahlt wird.

Wie bekomme ich nun einen Gründungszuschuss?

Fakt ist: Einen Gründungszuschuss zu beantragen ist grundsätzlich kein Hexenwerk (auch wenn es auf den ersten Blick manchmal sehr undurchsichtig wirken mag), Ihn zu bekommen ist dagegen nicht immer so leicht, aber auch nicht unmöglich.

Grundsätzlich unterliegt die Gewährung eines Gründungszuschusses bestimmten organisatorischen Vorraussetzungen:

  • Man muss mindestens einen Tag arbeitslos gewesen sein
  • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 muss noch mindestens sechs Monate gelten
  • Man muss einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen inklusive positive Rentabilitätsbeurteilung einer fachkundigen Stelle (Fachverbände, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Kreditinstitute, Gründungszentren, Steuerberater)

Darüber hinaus gibt es ein paar Kriterien, die die Genehmigungswahrscheinlichkeit deutlich erhöhen:

  • Man muss aus Sicht der Arbeitsagentur quasi als „schwervermittelbar“ gelten
  • Man muss wichtige Qualifikationen für das angestrebte Unternehmen mitbringen
  • Man muss mit Hilfe eines Businessplans belegen, dass sein Business langfristig rentabel ist, aber nicht von Anfang an, so dass in der Startphase ein Gründungszuschuss notwenig ist um die Lebenshaltungskosten zu decken
  • Ein Gewerbe wird leichter anerkannt als eine freiberufliche Tätigkeit

Ich habe schon oft gehört, dass sich die Agentur bereits mit der Antragsaushändigung schwer tut. Ich hatte damit selbst kein Problem. Hier ist es wichtig zu wissen, dass dir niemand die Antragstellung verwehren darf, nur der Antrag kann abgelehnt werden. In einem solchen Fall einfach hartnäckig bleiben.

Bei mir war das Thema „Schwervermittelbarkeit“ schnell erledigt, nämlich nachdem mein Berater in die interne Jobsuchfunktion „PR“ eingegeben hat und sein erstes Statement dazu war: „Okay dann erhöhen wir mal den Umkreis“. Als auch dies kein einziges Ergebnis brachte sagte er bloß: „Sie haben Recht. Die Selbstständigkeit ist für Sie eine gute Option“. Damit war das Thema für mich erledigt und ich konnte mich ganz auf die Antragstellung konzentrieren ohne nervige Bewerbungen schreiben zu müssen für Jobs, die ich eigentlich garnicht haben wollte (da ich mich ja selbstständig machen wollte). Man muss hier natürlich dazu sagen, dass mir hier sehr in die Karten gespielt hat, dass ich zuvor von Frankfurt aus in die Nähe von Koblenz zu meinem Freund gezogen bin und es in der Gegend tatsächlich kaum Jobs in meinem Bereich gibt.

Ein weiteres Plus, das mir die Antragstellung erleichtert hat, ist dass ich eine Gründung in dem Bereich geplant habe, in dem ich auch schon vorher gearbeitet habe. Das konnte ich mit Hilfe von Arbeitszeugnissen und Weiterbildungszertifikaten belegen und so war auch der Punkt für mich ziemlich schnell erledigt.

Mehr Sorgen hat mir da der Businessplan gemacht. Hier bietet die Arbeitsagentur aber kostenlose Materialien und Seminare an, welche einen auf die Antragstellung vorbereiten. Ich wollte in diesem Bezug kein Risiko eingehen und meinen Gründungszuschuss nachher an einem Formfehler scheitern sehen und habe mir daher für die Antragstellung von meinem Steuerberater professionelle Hilfe geholt. Für ihn ist ein solcher Antrag eine Sache von wenigen Minuten bis Stunden, ich dagegen hätte mich sicher Tage lang einlesen müssen um Businessplan und Rentabilitätsvorschau zu erstellen. So konnte ich dagegen in nur 2-3 Stunden meine Textbausteine in eine Businessplanvorlage eintippen und auch der Rentabilitäsplan war mit professioneller Hilfe ein Klacks. Gerade wenn es um Zuschüsse von insgesamt mehr als 10.000 Euro geht, halte ich eine Investition von wenigen 100 Euro für angemessen – auch wenn ich sonst eher jemand bin, der alles gerne selbst macht.

Wie sieht nun ein richtiger Businessplan aus?

Mein Businessplan hatte im groben folgenden Aufbau, der allerdings je nach Business und Branche sich sehr stark unterscheiden kann:

  1. Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, der angebotenen Waren/Dienstleistungen und des Investitionsbedarfs
  2. Beschreibung der wesentlichen Erfolgsfaktoren (Wettbewerbunsvorteil, Werbung, persönliche Kompetenzen, Chancen & Risiken, Kundennutzen)
  3. Benennung der Unternehmensziele
  4. Wirtschaftliche Zielgrößen also Umsatz- und Gewinnvorschau

Neben dem Businessplan müssen mit dem Antrag noch folgende weitere Anlagen abgegeben werden:

  • positive fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Unternehmens
  • Nachweise über Qualifikationen, die für die geplante Unternehmung hilfreich sind
  • Gewerbeanmeldung (ACHTUNG: Immer erst offiziell beim Arbeitsamt melden, Gründungsabsichten besprechen und den Antrag abholen und erst DANN Gewerbe anmelden, sonst verfällt der Anspruch auf Gründungszuschuss!!!)
  • ggf. Bestätigung Handwerkskammer (bei handwerksnahen Gewerben)
  • Anlage “Begründung der Förderung”

Alles in allem war die Antragstellung mit professioneller Hilfe wirklich ein Klacks und wahrscheinlich hätte ich es so im Nachhinein auch alleine hinbekommen. Nur wenige Tage nach Antragsabgabe hatte ich bereits den positiven Bescheid in meinem Briefkasten.

Wichtig ist zu beachten, dass mit der Antragsabgabe auch die Zahlung des Arbeitslosengeldes 1 erlischt, weil man ja gegründet hat und nun nicht mehr arbeitslos ist. Es ist also gut, wenn man hier ein paar Goldreserven angelegt hat, denn nicht überall geht die Gewährung so schnell wie bei mir. Im schlimmsten Fall kann sich das ganze sogar Monate hinziehen mit denen man erstmal ohne Zuschuss da steht. Und schließlich muss man ja auch für alles gewappnet seit – auch dass der Antrag eventuell abgelehnt wird.

Du hast noch offene Fragen zum Thema Gründungszuschuss? Du hast andere oder ähnliche Erfahrungen gemacht? Ab in die Kommentare damit!

Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen für einen positiven Bescheid und wünsche dir einen guten Start in die Selbstständigkeit – und zwar egal ob mit oder ohne Zuschuss!

19 Discussions on
“Odyssee Gründungszuschuss: Was du beachten musst!”
    • Ich drücke dir die Daumen! Nein, in der Zeit gibt es leider keine Unterstützung, weil du ja bereits gegründet hast und damit nicht mehr arbeitslos bist. Aber wenn der Antrag bewilligt wird, dann bekommst du rückwirkend den Gründungszuschuss. Liebe Grüße, Jana

  • Klitzekleine Anmerkung – es gibt nur 9 Monate lang weiter 300 € pro Monat nach den ersten 6 Monaten Gründungszuschuss. Nicht 12 Monate. Und es muss rechtzeitig der entsprechende Antrag gestellt werden. Das kann bereits zwei Monate vor Ablauf der ersten sechs Monate Förderung geschehen.

    Auch wird nicht ganz deutlich, dass unbedingt vor der Antragsstellung das Gewerbe/die Freiberuflichkeit angemeldet werden muss, denn die Anmeldung gehört mit in die Antragspapiere. Das Gewerbeamt erlaubt diese Anmeldung im Normalfall maximal zwei Wochen vor Startdatum der Selbständigkeit. Daher kann es in manchen Fällen mit der Anmeldung knapp werden.

    Ganz wichtig – auch die Krankenversicherung darüber informieren, dass der Gründungszuschuss beantrag bzw. gewährt wurde, denn dann gibt es einen günstigeren Beitragssatz.

    Toi, toi, toi an alle, die in der Zukunft beantragen. Es lohnt sich, selbst das Brüten über Business- und Finanzplan.

    • Danke für die Anmerkungen und Ergänzungen! Das mit den 9 statt 12 Monaten habe ich gleich geändert, ich weiß garnicht wie ich seinerzeit auf die 12 kam. Viele Grüße, Jana

  • Hallo Jana,
    hast Du gleich bei der ‘Arbeitssuchend’ Meldung angegeben dass Du Dich selbstständig machen willst oder erst später? Wie lange warst Du ‘arbeitslos’? Ich habe gelesen dass der Antrag eher bewilligt wird wenn man vorher einige Zeit arbeitslos war, was ist Deine Erfahrung.

    • Hallo Maya, ich hab es gleich bei der Arbeitssuchend-Meldung als Option erwähnt. Ich denke wichtig ist, dass glaubhaft ist, dass man anderweitig eher schlecht einen Job findet. Bei mir gab es einfach keine einzige Stellenanzeige bei denen im System, die auf mich gepasst hätte – nicht mal im Umkreis von 70 Kilometern. Deshalb war es bei mir ganz leicht. Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass es klappt! Liebe Grüße, Jana

  • Hallo zusammen,
    ich bin auch gerade durch den Prozess der Gründerzuschuss-Beantragung gegangen und möchte noch eine wichtige Anmerkung loswerden:
    ERST zum A-Amt, Gründerzuschuss offiziell beantragen (heißt, der A-Amt Mitarbeiter vermerkt das im System und händigt die Unterlagen aus) , erst DANN zum Gewerbeamt und das Gewerbe anmelden. Mir wurde gesagt, dass der Zuschuss verfällt, wenn man das Gewerbe anmeldet, bevor man den Zuschuss beantragt.
    Also erst zum Amt, dann alle Unterlagen organisieren und anmelden.
    Good luck für alle Neugründer & ganz viel Erfolg!!! 🙂
    LG aus Hamburg, Diana

  • Gute Informationen in Form von Vorträgen und Seminaren bieten regelmäßig die Kammern. Einfach auf den Homepage nachsehen. darüber hinaus ist das Institut für Freie Berufe an der Uni Erlangen eine nützliche Anlaufstelle. Es bietet gegen geringe Gebühr Gründungsberatung in Bayern, BW, Hessen und Rheinland-Pfalz:
    http://ifb.uni-erlangen.de/gruendungsberatung/

  • Hallo Jana,

    ich bin am Planen mich selbstständig als Promotor zu machen.Meine Aufträge würden in diesem Fall von einer Agentur kommen die mich dann in die jeweiligen Märkte vermitteln um mein Produkt zu verkaufen. Der Job dienst also auf Verkaufsunterstützung für den Markt. Ich selber sind seit 2001 in der Branche tätig. Hatte eine fast 1 Jährige berufliche Pause aus gesundheitlichen Gründen (Burnout) gehabt. Bin Jetzt wieder in der Branche als Angestellter in der Probezeit tätig. Allerdings erfüllt mich die Tätigkeit dort nicht. Ich war es bis Dato gewohnt eigenverantwortlich zu arbeiten.

    Habe ich in meinem Fall auch die Grundbasis den Gründungszuschuss zu beantragen?

    • Grundsätzlich denke ich schon, wichtig ist es halt dabei dem AA verständlich zu machen, warum es aus vermittlungstechnischer Sicht auch für sie sinnvoll ist, dass du selbstständig bist. Ich hab gute Erfahrungen damit gemacht einfach mit offenen Karten zu spielen und direkt nachzufragen, wie die Chancen sind. Viele Grüße und ich drücke die Daumen, Jana

  • Hallo Jana,
    Ich möchte mich im Ausland (EU) Selbständig machen!
    Kann ich hierfür Gründungszuschuss beantragen?
    Wohnsitz bleibt in Deutschland!
    L.G. Tina

    • Hi Tina, sorry damit kenne ich mich leider nicht aus. Am besten einfach mal beim AA nachfragen 😉 Viel Erfolg und liebe Grüße, Jana

  • Hallo Jana,
    vielen Dank für das interessante Lesen. Ich bin gerade auf dem genau gleichen Weg – nach der Bewerbungsphase habe ich eine Existenzgründungsberatung aufgenommen und einen Businessplan erstellt. Damit bin ich jetzt in einem Beantragungsprozess des Gründungszuschusses. Aus meinem ausländischen Sicht (ich wohne in Deutschland nur noch 3,5 Jahre), gibt es doch ein bisschen Hexenwerk 🙂 Es hat ein gute paar Monate gedauert, bis ich alle Nuancen hinkriegen habe. Also nun warte ich auf die Bestätigung vom Finanzamt, und parallel muss das letzte Schreiben erledigen – es geht um die Anlage „Begründung der Förderung“ zum Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses“. Hattest Du damit auch eine Erfahrung, das auszufüllen? Könntest Du bitte mich auf eine „bulletproofe“ Erläuterung hinweisen, wie man dadurch die Agentur am besten überzeugen kann, „inwieweit die Sicherung Ihres Lebensunterhalts und die soziale Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung nur durch die Gewährung eines Gründungszuschusses gewährleistet werden kann“? Auf Deinen Hinweis würde ich mich sehr freuen. Roman.

    • Hallo Roman, schreib einfach wie es ist. Du beantragst den Gründungszuschuss doch, weil du eine Businessidee umsetzen möchtest, die ein ein bisschen Zeit braucht um anzulaufen. Erklär dort einfach deine Situation. Ich drücke dir die Daumen, dass es klappt! Viele Grüße, Jana

  • Hallo Jana, Danke für den Artikel. Ich hoffe, Du bist noch erreichbar, nachdem es schon eine Weile her ist.
    Ich fand Dein Artikel sehr interessant. Ich habe mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet und habe seit Monaten schon mit dem AA “verhandelt”. Bin schwer vermittelbar und, und, und. Nun will ich meinen Antrag einreichen, allerdings suche ich noch nach Inspiration zur “Begründung der Förderung”, was das einzige ist, was ich noch machen muss. Einerseits habe ich durch den Aufhebungsvertrag nun ca. 1 Jahresgehalt auf hoher Kante, andererseits ist ein Jahr sehr schnell vorbei. Ich möchte also argumentativ in folgende Richtung:
    Nachdem in der Anfangszeit nach Gründung (Januar19) Akquise ansteht und ich nicht wirklich davon ausgehe, dass ich sehr schnell einen Auftrag haben werde, muss ich damit rechnen, dass ich bis Mai keine Einnahmen haben werde. Dort würde mir der GZ sehr helfen.
    Ich gehe davon aus dass das AA immer wieder auf mein Aufhebungsvertrag abheben wird. Diesen Effekt möchte ich im Keim ersticken. Any ideas? Freue mich über Deine Kommentare…
    LG, Miguel

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